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LingaTel / Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der LingaTel GmbH („LingaTel) gegenüber dem Auftraggebenden („Auftraggebender“).

§ 1 Präambel

  1. LingaTel ist ein Telefon- und Videodolmetscherdienst im Sofortservice für spontane, sprachübergreifende Kommunikation. Die Nutzung erfolgt über Telefon mittels Schaltung einer Dreierkonferenz oder durch Nutzung der Freisprecheinrichtung am Telefon.
  2. Der Auftraggebender hat einen Bedarf an Telefon- oder Videodolmetscher-Dienstleistungen, welche durch LingaTel abgedeckt werden sollen.

§ 2 Leistungen von LingaTel

Die gesamte technische Lösung besteht aus mehreren Komponenten, die von LingaTel bereitgestellt werden.

  1. LingaTel stellt die benötigte Einwahlrufnummer sowie die technische Plattform zur Verfügung und verantwortet deren Betrieb und die Verfügbarkeit der Dienste.
  2. LingaTel koordiniert die Kommunikation zwischen den Dolmetschenden und dem Auftraggebenden und stellt sicher, dass allen Beteiligten die nötigen Dokumente zur reibungslosen Abwicklung der Dienstleistung zur Verfügung stehen.
  3. Die Verfügbarkeit der Dienstleistungen von LingaTel beträgt mindestens 98%, gemittelt auf 365 Tage.
  4. Hierbei handelt es sich um die wesentlichen Leistungen von LingaTel. Eine Erweiterung der Leistung ist jederzeit, nach Abstimmung zwischen den Vertragsparteien, möglich.

§ 3 Prozess

1. Den LingaTel Telefon- oder Videodolmetschenden erreicht der Auftraggebende über eine individuell eingerichtete Festnetznummer, die direkt mit der Durchwahl zur Sprache angewählt wird. Im Anschluss gibt der Auftraggebende eine sechsstellige PIN ein, die er von LingaTel bei Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt bekommt und mittels derer sich der Auftraggeber verifiziert. Der Dolmetschende nimmt das Gespräch direkt innerhalb von 60 Sekunden an. Beim Videodolmetschen kann sich der Auftraggebende über das LingaTel Tool mit den von LingaTel erhaltenen Zugangsdaten einloggen und den Videocall zu einem bestimmten Termin buchen oder direkt initiieren.

§ 4 Pflichten von LingaTel, Verschwiegenheit

1. LingaTel verpflichtet sich die Serviceleistungen wie unter § 2 bis § 3 beschrieben im vertraglich vereinbarten Umfang zu erbringen.

2. LingaTel sichert dem Auftraggebenden zu, dass nur qualifizierte Dolmetscher zum Einsatz kommen, die gegenüber LingaTel Verschwiegenheitserklärungen in schriftlicher Form abgegeben haben und die sich an den strengen Berufs- und Ehrenkodex der Branche halten.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers im Projekt

  1. Das Dolmetscher Portal wird ausschließlich dem Auftraggebenden, für die Erbringung seiner Leistungen, in der vertraglich vereinbarten Weise zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige Nutzung bedarf der Zustimmung von LingaTel oder einer Ergänzung der vertraglichen Vereinbarung.
  2. Die Schaltung der Telefonkonferenz erfolgt im Bedarfsfall über die Telefonanlage des Auftraggebers.

§ 6 Datenschutz

1. LingaTel sichert dem Auftraggebenden die Einhaltung der für den Betrieb der angebotenen Dienstleistungen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG), zu.

2. Wenn der Auftraggebende LingaTel zur Erbringung der Dienstleistung personenbezogene Daten anvertraut, ist es notwendig, dass LingaTel die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbedingungen verarbeitet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebenden erfolgt grundsätzlich nur zur unmittelbaren Vertragsdurchführung.

Der Auftraggebende und LingaTel schließen zur Regelung der Datenverarbeitung einen gesonderten Vertrag über eine Auftragsverarbeitung ab.

3. Der Auftraggebende stellt sicher, dass nur personenbezogene Daten Dritter bei der Inanspruchnahme der Dienste an LingaTel übermittelt werden, wenn der Auftraggebende vorab die nach Art. 7 ff DGSVO erforderlichen Einwilligungen eingeholt hat. LingaTel und deren Auftragsverarbeitenden sind nicht verpflichtet, das Vorliegen der notwendigen Einwilligungen Dritter tatsächlich zu überprüfen.

§ 7 Entgelte

  1. Es gilt das zwischen den Vertragsparteien im Angebot / Auftrag vereinbarte Entgelt.
  2. Die Abrechnung von LingaTel gegenüber dem Auftraggebenden erfolgt monatlich (Kalendermonat) auf Basis der im System hinterlegten Call Detail Records mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen.
  3. Die Entgelte für die Dienstleistungen der LingaTel werden jährlich zum Beginn eines Kalenderjahres, erstmals zum 01.01.2023 gemäß den nachfolgenden Bestimmungen i.H.v. 100 % der prozentualen Änderung des deutschen Verbraucherpreisindexes, herausgegeben vom Statistischen Bundesamt (Basis 2015 = 100), angepasst. Damit die Veränderung des Verbraucherpreisindex spätestens 2 Monate vorher bekannt ist, vereinbaren die Parteien als Basis für die Berechnung der Veränderung des Verbraucherpreisindex die vom statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September eines Jahres, beginnend mit dem September 2022, festgestellten Werte. Die erstmalige Anpassung der Entgelte erfolgt zum 01.01.2023 gemäß der Veränderung des Verbraucherpreisindex von September 2021 bis September 2022. Sollte während der Dauer des Vertragsverhältnisses der in Bezug genommene Index vom statistischen Bundesamt nicht mehr herausgegeben werden, tritt an seine Stelle der vom statistischen Bundesamt oder gegebenenfalls dessen Nachfolgeorganisation herausgegebene entsprechende Index.

§ 8 Laufzeit des Vertrages

  1. Die Laufzeit dieses Vertrages richtet sich nach dem Angebot / Auftrag des Providers an den Kunden und beginnt mit der Unterzeichnung des Auftrags.
  2. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Quartalsende.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Haftung

  1. Der Auftraggebende stellt LingaTel von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Durchführung des Vertrages durch LingaTel ergeben können, sofern LingaTel nachweist, dass sie den vorliegenden Vertrag eingehalten hat. Dies umfasst auch Ansprüche Dritter gem. Art. 82 DSGVO. Sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart, übernimmt LingaTel keine Garantie dafür, dass die jeweilige Leistung von LingaTel für den Verwendungszweck des Auftraggebenden zulässig oder geeignet ist.
  2. Die Vertragsparteien haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
  3. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien nur im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
  4. Bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haftet LingaTel auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
  5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Organe und Erfüllungsgehilfen von LingaTel.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

2. Die Anlagen sind wesentliche Bestandteile des Vertrages.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die bei objektiver Betrachtung dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung möglichst nahekommt.

4. LingaTel ist berechtigt, die Bestimmungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen aus wichtigem Grund anzupassen, wenn keine gleich geeignete, mildere Möglichkeit zur Wahrung der Interessen von LingaTel gegeben ist. Ein wichtiger Grund liegt insb. vor bei unvorhersehbaren Veränderungen der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten. LingaTel wird dem Auftraggebendem unter Bekanntgabe des wichtigen Grundes die vorgenommenen Änderungen mitteilen. LingaTel wird nur solche Anpassungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen vornehmen, die unter Berücksichtigung der Interessen von LingaTel dem Auftraggebendem zumutbar sind. Der Auftraggebende kann die Änderung binnen vier (4) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung gegenüber LingaTel in Textform (z.B. Email) ablehnen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Ablehnung, gilt die Änderung als vom Auftraggebenden genehmigt. Auf diese Folge wird der Auftraggebenden in der Änderungsmitteilung ebenfalls hingewiesen.

5. Das Vertragsverhältnis sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Handlungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Erfüllungsort ist München.

7. Das Vertragsverhältnis sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Handlungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

8. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Erfüllungsort ist München.

(Stand Juli 2023)